Wolfgang Hoffmann 
arbeitet seit 2009 als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Er ist als Berater und rechtlicher Vertreter von Künstlerinnen und Künstlern und künstlerischen Einrichtungen in allen organisatorischen und beruflichen Belangen tätig. Dies betrifft Theaterschaffende ebenso wie Theater oder deren Träger, Kunstproduzenten, Ausstellungsmacher, die freie Szene und Projektveranstalter.

Zuvor hat er mehr als 20 Jahre in der Kulturpolitik und der Kulturverwaltung im Kulturministerium und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Er war Referatsleiter für Theater, Tanz, Musiktheater, Musik und Literatur. In seinen Aufgabenbereich fielen auch die Grundsatzfragen der Kulturpolitik und ihrer Verankerung in der Gesellschaft. In diesem Aufgabenfeld waren durch eine effektive Kulturförderung die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung der Künste und die kreative Entfaltung der Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und abzusichern.

Einen Namen hat er sich in dieser Funktion als engagierter Streiter für das Theater und die Kunst gemacht. Hieraus stammen seine Kontakte zu den Künstlern und ihren Organisationen sowie seine intensiven Kenntnissen über den „Kulturbetrieb“.

 

Seine Förderung galt insbesondere dem Theater in all seinen Facetten, den Entwicklungen in Ballett und Zeitgenössischem Tanz, dem Kinder- und Jugendtheater und der sog. Freien Szene. Hier waren neben der finanziellen Unterstützung vielfältige Aufgaben der Beratung und Vertretung in allen Belangen gefragt.

Aus diesen Aufgabenfeldern ist die freie anwaltliche Tätigkeit nach seiner Pensionierung als Beamter im Jahre 2009 entstanden. Er bietet seine Erfahrung, seine Kenntnisse und seine Verbindungen für alle Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen an, um Künstlerinnen und Künstlern eine durchsetzungsfähige Arbeit zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für eine künstlerische Entfaltung zu verbessern. Durch eine kontinuierliche Kooperation mit einem Kurator aus dem Museumsbereich und einer Künstleragentur für Theater ist dieses Angebot fachlich breit angelegt. 

Seine anwaltliche Spezialisierung bezieht sich auf alle rechtlichen Bereiche, mit denen Künstler und Theaterschaffende zu tun haben, beispielsweise Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Satzungsrecht, Gesellschaftsrecht, Organisationsrecht und Urheberrecht. Hierzu gehören  eine weit gefasste Beratung und durchsetzungsstarke Interessensvertretung.